Willkommen beim Anzeigenportal geologischer Untersuchungen und Bohrungen des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB). Die Anwendung soll das Anzeige- und Übermittlungsverfahren nach Geologiedatengesetz vereinfachen, nutzerfreundlicher machen und beschleunigen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Startseite.
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Anzeigepflicht
Geologische Untersuchungen und Bohrungen müssen
nach dem Geologiedatengesetz, spätestens zwei Wochen vor Untersuchungs- bzw. Bohrbeginn beim LGB angezeigt werden.Mehr lesenRechtlicher Hinweis
Das Anzeigenportal geologischer Untersuchungen und Bohrungen nach Geologiedatengesetz ersetzt nicht die Erlaubnisverfahren nach Wasserhaushalts- und Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz bei den zuständigen Wasserbehörden sowie nach Bundesberg- und Standortauswahlgesetz.
Mehr lesenAnzeigen - außerhalb Rheinland-Pfalz
Geologische Untersuchungen und Bohrungen außerhalb Rheinland-Pfalz müssen beim zuständigen Geologischen Landesdienst angezeigt werden.
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